Verfahrensweise im Falle von Urheberrechtsverletzungen

NETCOMPONENTS, INC.
DAS VERFAHREN FÜR ANSPRÜCHE AUFGRUND VON COPYRIGHTVERSTÖSSEN ERFOLGT GEMÄSS ABSCHNITT 512 DES U.S. COPYRIGHT ACT, WIE GEÄNDERT WORDEN.

DIE FOLGENDEN VERFAHREN FINDEN NUR FÜR BENACHRICHTIGUNGEN AN UNS ANWENDUNG, DIE BESAGEN DASS EIN VERSTOSS GEGEN IHR COPYRIGHTMATERIAL AUFGRUND DES INHALTS IN EINER UNSERER WEBSITES ODER EINER WEBSITE, DIE WIR BETREIBEN, VORLIEGT. ALLEN ANDEREN ANFRAGEN, WIE Z. B. ANFRAGEN FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG, WERDEN IN DIESEM VERFAHREN NICHT BEANTWORTET.

WAS MÜSSEN SIE TUN

Eine schriftliche Benachrichtigung muss an die folgende ernannte Vertretung gesendet werden:

Service Provider: netCOMPONENTS, Inc.
Name der ernannten Vertretung, die die Benachrichtigung über den in Anspruch geltend gemachten Verstoß erhalten soll: Jermaine Allen, Web Administrator
Vollständige Adresse der ernannten Vertretung, an die die Benachrichtigung gesendet werden soll: 4800 North Federal Highway
Suite 303A
Boca Raton, Florida 33431
USA
Telefonnummer der ernannten Vertretung: 1-561-274-6780
Faxnummer der ernannten Vertretung: 1-561-274-6796
E-Mail-Adresse der ernannten Vertretung: webadministrator@netcomponents.com

WAS MUSS IHRE BENACHRICHTIGUNG ENTHALTEN

Die Benachrichtigung muss Folgendes enthalten, damit sie wirksam ist:

  1. Ihren Namen, Ihre Adresse (kein Postfach), Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und den Namen der Kontaktperson;
  2. Identifikation der geschützten Arbeit(en), gegen die der Verstoß angeblich vorliegt;
  3. Identifikation des Materials, das gegen Ihre Arbeit verstößt oder das Gegenstand des Verstoßes ist, und das entfernt oder der Zugriff darauf deaktiviert werden soll sowie entsprechende Informationen, anhand derer der Service Provider das Material suchen kann;
  4. eine Erklärung, dass Sie guten Glaubens davon überzeugt sind, dass die Verwendung des beanstandeten Materials nicht vom Copyrighteigentümer, seiner Vertretung oder durch ein anwendbares Gesetz autorisiert ist;
  5. eine Erklärung, dass die Informationen in der Benachrichtigung korrekt sind und dass Sie, eidesstattlich versichern, autorisiert zu sein, im Namen des Eigentümers eines exklusiven Rechts agieren zu dürfen, gegen das angeblich verstoßen wurde; und
  6. eine physische oder elektronische Unterschrift einer Person, die autorisiert ist, im Namen des Eigentümers eines exklusiven Rechts, gegen das angeblich verstoßen wurde, agieren darf.

VORGEHENSWEISE NACH ERHALT EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN SCHRIFTLICHEN BENACHRICHTIGUNG

Nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung mit den oben beschriebenen Informationen:

  1. wird der Service Provider den Zugang zu dem Material, bei dem eine mutmaßliche Rechtsverletzung vorliegt, einschränken oder sperren.
  2. leitet der Service Provider die schriftliche Benachrichtigung an den mutmaßlichen Rechtsverletzer weiter.
  3. leitet der Service Provider alle notwendigen Maßnahmen ein, um den mutmaßlichen Rechtsverletzer davon in Kenntnis zu setzen, dass der Zugriff auf das Material eingeschränkt oder gesperrt wurde.

WIE DER MUTMASSLICHE RECHTSVERLETZER ANTWORTEN KANN

Der mutmaßliche Rechtsverletzer kann mit einer schriftlichen Gegendarstellung antworten. Diese ist an die ernannte Vertretung des Service Providers zu richten.

WAS DIE GEGENDARSTELLUNG ENTHALTEN MUSS

Die Gegendarstellung des mutmaßlichen Rechtsverletzers muss Folgendes enthalten, damit sie wirksam ist:

  1. Den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des mutmaßlichen Rechtsverletzers,
  2. eine Erklärung, dass der mutmaßliche Rechtsverletzer die Rechtsprechung anerkennt, die für das Gebiet gilt, an dem der Service Provider seinen Firmensitz hat, und dass er die Zustellung einer Klageschrift von der Person oder ihrem Vetreter akzeptiert, der die Benachrichtigung erstellt hat;
  3. eine Identifizierung des Materials, das entfernt wurde oder für das der Zugriff gesperrt wurde, sowie eine Angabe der Stelle, an der das Material erschien, bevor es entfernt oder bevor der Zugriff darauf gesperrt wurde;
  4. eine eidesstattliche Erklärung, dass der mutmaßliche Rechtsverletzer guten Glaubens davon überzeugt ist, dass das Material irrtümlich oder aufgrund einer Verwechslung entfernt oder deaktiviert wurde;
  5. eine physische oder elektronische Unterschrift des mutmaßlichen Rechtsverletzers.

VORGEHENSWEISE NACH ERHALT EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN GEGENDARSTELLUNG

Nach Erhalt einer Gegendarstellung mit den oben beschriebenen Informationen:

  1. legt der Service Provider der Beschwerde führenden Partei umgehend eine Kopie der Gegendarstellung vor.
  2. informiert der Service Provider die Beschwerde führende Partei, dass er innerhalb von zehn (10) bis vierzehn (14) Tagen das entfernte Material ersetzen oder den Zugriff darauf wieder freigeben wird.
  3. ersetzt der Service Provider innerhalb von zehn (10) bis vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Gegendarstellung das entfernte Material oder gibt den Zugriff darauf wieder frei, vorausgesetzt, dass der Handlungsbevollmächtigte des Service Provider keine Mitteilung der Beschwerde führenden Partei erhalten hat, dass vor Gericht gegen den mutmaßlichen Rechtsverletzer eine einstweilige Verfügung angestrebt wird, die rechtverletzenden Aktivitäten in Bezug auf das Material im Netzwerk oder System des Service Providers zu unterlassen.